Design

Ein Design schützt die ästhetische äußere Form in Farbe und Gestaltung von gewerblichen Produkten. Geschützt werden können zweidimensionale Gestaltungen (Muster) oder auch dreidimensionale Gestaltungen (Modelle).

Ein wirksames Design muß neu sein, d.h. Gestaltungselemente sind den inländischen Fachkreisen noch nicht bekannt. Es muß eine Eigenart aufweisen, d.h. die Gestaltungsform geht über das allgemein Bekannte hinaus und ist von einer individuell schöpferischen Leistung des Urhebers geprägt; und es muß außerdem auch gewerblich verwertbar sein.

Zu beachten ist, dass auch das Design, ähnlich wie das Gebrauchsmuster, ein ungeprüftes Schutzrecht ist. Das DPMA prüft nur formelle Aspekte.