Wettbewerbsrecht

Wettbewerb ist  wesentlicher Bestandteil des Wirtschaftslebens.  Das Wettbewerbsrecht dient dazu, das Verhalten im Wettbewerb im  Interesse der Mitbewerber, der Abnehmer und der Allgemeinheit auf einem bestehenden Markt zu regeln. Hierbei sollen wettbewerbsrelevante Gesetze sicherstellen, dass es auf dem Markt auch fair zugeht.

Geregelt ist das Wettbewerbsrecht vor allem im UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) sowie in Nebengesetzen.

Unlautere Wettbewerbshandlungen, die geeignet sind, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber, der Verbraucher oder der sonstigen Marktteilnehmer nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen sind unzulässig. Ein Verstoß gegen Wettbewerbsregeln kann Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche auslösen und sollten deshalb gut vorbereitet werden.