Patente / Gebrauchsmuster

Patente geben dem Erfinder ein zeitliches begrenztes Marktmonopol für die Nutzung der Erfindung und schützen damit vor Nachahmung.

Patente werden nur erteilt, wenn die zugrundeliegende technische Idee neu und erfinderisch und gewerblich anwendbar ist.

Patentschutz kann national, international oder regional, d.h. beispielsweise für eine Mehrzahl von Vertragsstaaten der Europäischen Patentorganisation, angemeldet werden.

Im Gegensatz hierzu werden Gebrauchsmuster nur in einigen wenigen Staaten, darunter Deutschland, erteilt.

Auch Gebrauchsmuster schützen technische Erfindungen vor der Nachahmung. Das DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) prüft allerdings bei der Erteilung eines Gebrauchsmusters nur formale Aspekte. Ob die Idee neu und erfinderisch ist, wird nicht geprüft und ist vom Anmelder u.U. vorab klären zu lassen.

Die Möglichkeit, ein Verfahren durch ein Gebrauchsmuster schützen zu lassen, ist nicht gegeben.

Der Gebrauchsmusterschutz beträgt maximal 10 Jahre.

Der große Vorteil einer Gebrauchsmusteranmeldung liegt in der schnellen Erteilung. Die Eintragung einesVGebrauchsmusters erfolgt in der Regel schon nach wenigen Monaten.