Informatives

Mit dem Begriff Gewerblicher Rechtsschutz  wird der Schutz des Geistigen Eigentums (engl.: Intellectual Property) auf gewerblichem Gebiet bezeichnet. Das Geistige Eigentum betrifft dabei insbesondere die nebenstehenden Begriffe. Beim Wettbewerbsrecht spielt in diesem Zusammenhang insbesondere der wettbewerbsrechtliche Leistungsschutz eine Rolle.

Einen kurzen Überblick zu den einzelnen gewerblichen Schutzrechten sowie zum Wettbewerbsrecht erhalten Sie durch Anklicken des jeweiligen nebenstehenden Links.